Jungschützenkönig ♚

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Jungschützenkönig 2023Mattes SchwierUSK480′
1. RitterJustin HoffmannBSK267′ gesperrt, Jungkönig 2022
2. RitterLuca SaßBSK653′
3. RitterLukas EickUSK666′
Jungschützenkönig

Bedingungen zum Erringen der Königswürde

  • 16 bis 24 Jahre alt
  • Wohnort innerhalb der Stadtgrenzen vor der Gemeindereform 1974 (d. h. nicht in den Ortsteilen)
  • Innerhalb der letzten drei Jahre nicht Jungkönig gewesen.

Schießordnung für das Jungkönig-Schießen in der Stadt Gifhorn

Seit der Gründung des ehemaligen Schützenkorps Gifhorn-Süd im Jahre 1953 wird das Jungkönigschießen in der Stadt Gifhorn durchgeführt. Bis zum Jahres 1972 fand dieses Schießen anlässlich des jährlichen Gründungsfestes des Schützenkorps Gifhorn-Süd statt. Seit dem Jahre 1972 findet das Jungkönigschießen am Wochenende des “Lustigen Sonntags” mit folgenden Regularien statt:

  1. Alljährlich wird der Gifhorner Jungkönig sowie seines drei Nebenleute (1. bis 3. Ritter) ausgeschossen.
  2. Träger des Jungkönigschießens sind das USK und das BSK Gifhorn.
  3. Verantwortlich für den Ablauf des Jungkönigschießens und die Auswertung sind die Schießoffiziere der beiden Korps.
  4. Das Schießen wird am Sonnabend vor dem “Lustigen Sonntag” auf dem Kleinkaliberstand beim Schützenheim (Celler Straße) in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt.
  5. Teilnahmeberechtigt sind alle männlichen Einwohner des Postleitzahlengebietes Gifhorn, vom vollendeten 16. bis einschließlich 24. Lebensjahr. Das Startgeld beträgt z. Zt. 3,00 Euro.
  6. Geschossen wird mit dem Kleinkaliber-Standardgewehr stehend aufgelegt. Eigene KK-Gewehre und Munition sind zugelassen, soweit die Sportordnung eingehalten wird. Es dürfen nur bis zu drei Probeschüsse und bis zu drei Wertungsschüsse abgegeben werden. Dabei ist je Scheibe ein Schuss abzugeben, wobei Probe- und Wertungsschüsse unmittelbar nacheinander und auf dem selben Schießstand zu absolvieren sind. Die Nichteinhaltung der Regularien, wie etwa eine Überschreitung der Schusszahlen, die Schussabgabe für eine andere Person sowie der Beschuss fremder Scheiben, führt zwingend zur Disqualifikation des Verursachers.
  7. Jungkönig wird der Teilnehmer, der den Wertungsschuss mit dem niedrigsten Einzelteiler abgegeben hat, sofern er seinen Wohnsitz in Gifhorn (Gebietsstand vor dem 01.03.1974) hat, nicht der Sperrfrist (Punkt 8) unterliegt, nicht vorbestraft ist und bei der Proklamation anwesend ist. Sollten innerhalb der Konkurrenz bei den jeweils besten Schüssen der Teilnehmer (nach Zehnteln gemessen) gleiche Einzelteiler vorliegen, so entscheidet der niedrigere Einzelteiler des zweitbesten Wertungsschusses über die bessere Platzierung des betreffenden Schützen. Es wird nach Auswertung der Scheiben bei ansonsten gleichbleibender Reihenfolge derjenige Schütze an die Spitze gesetzt, der alle Bedingungen erfüllt.
  8. Die Königswürde kann nur alle drei Jahre (Sperrfrist) vom selben Schützen errungen werden.
  9. Der Jungkönig sowie die Ritter erhalten z. Zt. folgende Beträge: Jungkönig 50 Euro, 1. Ritter 25 Euro, 2. Ritter 15 Euro, 3. Ritter 10 Euro.
  10. Die Proklamation erfolgt am “Lustigen Sonntag” nach dem Ausmarsch auf dem Saal des Korps, welches die Damenkönigin stellt. Gehört die Damenkönigin keinem der Gifhorner Schützenkorps an, findet die Proklamation auf dem Saal des Korps statt, welches zuletzt die Damenkönigin gestellt hat. Die Proklamation wird durch den/die Gifhorner Bürgermeister/in durchgeführt.
  11. Verpflichtungen hat der Jungkönig nicht. Er sollte aber nach Möglichkeit an den Ausmärschen und am Schützenfest-Donnerstag und -Freitag am Korps-Essen teilnehmen.

Geschichte

Als das inzwischen aufgelöste Schützenkorps Gifhorn Süd 1953 sein Gründungsfest feierte, wurde zum ersten Mal ein Jungschützenkönig ausgeschossen. Damals handelte es sich aber noch um eine interne Vereinsangelegenheit.

Da es den Titel des Jungschützenkönigs bisher nicht gegeben hatte, sich aber alle drei Korps einig waren, dass es sich dabei um eine “Marktlücke” handelte, wurde beschlossen das Jungkönigschießen jedes Jahr zu veranstalten und so wurde es eine Angelegenheit der Stadt. Zunächst fand das Schießen im Rahmen der Feierlichkeiten des Schützenkorps Gifhorn Süd statt.

1972 wurde es auf den Lustigen Sonntag verlegt, der Wettkampf findet am Samstag statt und die Proklamation am Sonntag. Seit der Einführung des Königinnenschießens wird der Jungschützenkönig gemeinsam mit der Damenkönigin ausgeschossen und proklamiert.