Schießbetrieb unter 2G-Bedingungen

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Wir werden ab sofort im Regelbetrieb den Schießbetrieb unter 2G-Bedingungen durchführen, d.h. der Zutritt zur Schießstätte ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Dadurch haben wir die Möglichkeit, nicht jeden zweiten Schützenstand sperren zu müssen und in der Schießstätte auf Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung (MNA) zu verzichten.

Der Betrieb in der Gaststätte ist von der o.g. Regelung unberührt, dort gilt weiterhin die 3G-Regel.

Um auch als nicht infiziert Getesteten die Möglichkeit zur Ausübung des Schießsports zu geben, werden wir nach vorheriger Anmeldung bzw. Absprache den Schießbetrieb kurzfristig und kurzzeitig auf 3G umstellen (Abstandsregeln / MNA / Schützenstand mit Abstand). Dazu ist es notwendig, dass alle Schützinnen und Schützen weiterhin schnellen Zugriff auf eine MNA haben, für den Besuch der Gaststätte ist dies ohnehin notwendig.