Wiederaufnahme Schießbetrieb

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Die Covid-19 bedingte Zwangspause hat uns alle aus jahrelang eingeübten Gewohnheiten herausgerissen, Veranstaltungen wurden abgesagt, Bekanntschaften konnten nicht mehr wie üblich gepflegt werden, dem Schießsport nicht mehr nachgegangen werden. Allen hat doch etwas gefehlt. Aber nun:

Es soll wieder losgehen!

Absprachen mit dem Gesundheitsamt und der Stadt Gifhorn fanden in den vergangenen Wochen statt, wir haben ein Hygienekonzept erstellt, mit den anderen Vereinen/Verbänden abgestimmt und von den Behörden zur Kenntnis nehmen lassen, kleinere bauliche Veränderungen wurden vorgenommen und Mittel bereitgestellt, um Übungs- und Wettkampf-Schiessen in einer für alle Seiten abgesicherten Form durchführen zu können.

Auf den Schießständen werden wir nur jeden zweiten Stand besetzen, so dass auf dem KK.Stand 6 und auf dem Luftdruckstand 8 Stände zur Verfügung stehen.

Damit sollten wir die Grundlagen für die Wiederaufnahme des Schießbetriebs und damit des Vereinslebens geschaffen haben.

Folgende Termine sind dabei zu beachten:

  • 01.09.2020 (Dienstag): Sitzung des erweiterten Vorstands zur Weitergabe der notwendigen Informationen
  • 02.09.2020 (Mittwoch): Schnupper-Übungsbetrieb zum Wieder-‘Reinkommen
  • 09.09.2020 (Mittwoch): Übungsbetrieb
  • 10.09.2020 (Donnerstag): Schießbetrieb

Bzgl. der Wettbewerbe werden wir mit Zugpokal und Zugmeisterschaft dort weitermachen, wo wir im Frühjahr aufgehört haben.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass wir die Preisverteilung im Dezember im Eiskeller in gewohnter Form werden durchführen können. Das stellt natürlich den ganzen Wettbewerb in Frage. Wir werden wahrscheinlich eher Zugpokal und Zugmeisterschaft nach hinten ins Jahr verlängern und damit im kleineren Rahmen einen Jahresabschluss finden.

Vereinsmeisterschaft und Qualifikation Kreiskönigsschiessen werden in gewohnter Weise stattfinden, in welcher Form die Rundwettkämpfe im Herbst ablaufen werden, müssen wir noch sehen.

Ein aktualisierter Terminplan dazu wird Anfang September bereitgestellt.

Da wir in Verein und Schießgruppe doch eine Reihe von älteren und evtl. gesundheitlich angeschlagenen Mitgliedern haben, müssen wir auf Einhaltung des Hygienekonzepts bestehen:

Für die Gastronomie gelten weiterhin die behördlichen Auflagen, d.h. 10er-Tische, Datenerfassung usw.

All das oben gesagte gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Wieder-Verschärfung der behördlichen Auflagen infolge steigender Fallzahlen erfolgt!

Damit bleibt nur, uns Allen eine freudiges Wiedersehen und für die Zukunft weiterhin Alles Gute zu wünschen, an die Schützenschwestern und Schützenbrüder eines dreifaches

Gut Schuss!