Schießbetrieb unter 3G-Bedingungen
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Mit der seit dieser Woche gültigen Landesverordnung zum Thema Covid-19-Pandemie werden auch wir gezwungen, die geänderten Randbedingungen umzusetzen.
Einzelheiten zur Verordnung finden sich auf der Internetseite des Lands Niedersachsen unter “Aktuelle Leitindikatoren” bzw. “Vorschriften der Landesregierung“
Wie dort ersichtlich, liegt der Landkreis Gifhorn aktuell (27.08.) über dem Inzidenzwert 50. Damit gelten die in den Unterlagen der Landesregierung dargestellten Maßnahmen.
Für uns heißt das, dass der Zugang zur Schießstätte nur noch für Geimpfte, Genesene oder mit einem aktuellen Covid-19-Test (nicht infiziert) möglich ist. Bitte die entsprechenden Nachweise bereithalten.