Königin der Stadt Gifhorn ♕

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♕    Schützenordnung der Stadt Gifhorn
♚   König der Stadt Gifhorn
♔   Jungschützenkönigin und Jungschützenkönig

Königin der Stadt Gifhorn 2024Maren NiebuhrBSK55′
1. PrinzessinBeate HoffmannBSK175′
2. PrinzessinUte FulgeBSK282′
3. PrinzessinSandra KudelkaBSK300′

Bedingungen Teilnahme am Schießwettbewerb (ab 2024):

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Unbescholtenheit
  • Teilnehmerinnen, die nicht den Schützenkorps (BSK oder USK) angehören, müssen vor dem Abmarsch zu den Sälen sich spätestens am Marktplatz beim Adjutanten des Bürgerschützenkorps mit Namen und Adresse anmelden, um am Schießen teilnehmen zu können. Sie marschieren in der Bürgerrotte hinter dem BSK zu den Sälen.
  • Bei der Meldung zum Wettbewerb auf dem Schießstand muss zusätzlich zum Namen auch die Telefonnummer angeben werden, um im Falle des Gewinns erreichbar zu sein.
  • Sollte beim Schießen ein Ergebnis erzielt werden, das Aussicht auf Gewinn einer der Würden verspricht, muss sich die Teilnehmerin während der Auswertung in der Nähe der Stadthalle aufhalten, um in angemessener Zeit auf der Theaterbühne erscheinen zu können.
  • Die Würde der Stadtkönigin sowie der Prinzessinnen ist mehr als nur der Gewinn eines Schießwettbewerbs, die Gewinnerinnen zählen in ihrem Königsjahr auch zu den Repräsentantinnen der Stadt Gifhorn und der beiden Schützenkorps. Mit der Teilnahme am Wettbewerb muss daher die Bereitschaft einhergehen, im Falle des Gewinns die Verpflichtungen der Majestäten der Stadt Gifhorn nach besten Möglichkeiten wahrzunehmen.

Bedingungen zum Erringen des Titels „Königin der Stadt Gifhorn“ (ab 2024):

  • Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz in der Stadt Gifhorn
  • Wählbar zum Rat
  • Bei Kommunalwahl ausschließlich den Rat der Stadt Gifhorn wählen dürfen (keinen Ortsrat)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre nicht Königin der Stadt Gifhorn gewesen (Sperrfrist)

Werden die Bedingungen hinsichtlich Alter und Wohnsitz nicht erfüllt oder gilt die Sperrfrist, kann die Teilnehmerin ungeachtet der besseren Schießleistung höchstens den Titel „1. Prinzessin“ erreichen.

Eine Königin wird ermittelt

Trägerin des Gifhorner Schützenfest ist die Stadt Gifhorn. Innerhalb der Feierlichkeiten richten die beiden Gifhorner Schützenkorps, das Bürgerschützenkorps Gifhorn e. V. und das Uniformierte Schützenkorps von 1823 e. V., die Schießwettbewerbe am Donnerstag und Freitag aus. Ab dem Jahr 2024 gelten für das Schießen um die Würde der Königin die gleichen Bedingungen und die gleiche Vorgehensweise wie für das Schießen um den König:

Für die Scheibe der Königin hat jeder Schützin drei Schuss, geschossen wird Kleinkaliber, stehend aufgelegt, 50 Meter-Distanz. Auch die Damen können am Brauch des Rübertrommelns, teilnehmen. Wer einen guten Schuss abgibt, wird vom Trommler der Waterloo-Kapelle in den Bürgerschützensaal getrommelt, wo eine Runde spendiert werden „darf“.

Jede Zehn kommt in eine verschlossene Urne. Die Auswertung der Scheiben erfolgt im Anschluss an den Schiesswettbewerb während einer Sitzung auf der Bühne des Theatersaals in der Stadthalle Gifhorn. Die Sitzung wird geleitet vom Vorsitzenden des Schützenkorps, das im jeweiligen Jahr die Gesamtleitung des Schießwettbewerbs innehat. Teilnahmeberechtigt für die Sitzung sind:

  • Die Kommandos der beiden ausrichtenden Schützenkorps
  • Der Bürgermeister der Stadt Gifhorn
  • Die Mitglieder des Rates der Stadt Gifhorn
  • Bedienstete der Stadt Gifhorn zur Feststellung und Prüfung der Personalien und Teilnahmeberechtigung der Gewinnerinnen
  • Mitglieder der Schießgruppenleitungen der beiden Vereine

Die Scheiben werden von den Schießgruppenleitungen der beiden Vereine nach Teiler ausgewertet. Bei Teilergleichheit entscheidet die bessere Ringzahl aus den drei Wertungsschüssen. Ist die beste zehn ermittelt, wird überprüft ob die Schützin die Bedingungen erfüllt. Erst dann steht endgütig fest, wer den ersten Platz erreicht hat und Königin der Stadt Gifhorn wird. Die Glückliche wird in die Ratssitzung gerufen, bekommt dort vom Bürgermeister die Kette umgelegt und den Königinnenorden angeheftet, den einzigen Orden, der in Gifhorn auf der rechten Seite der Uniform getragen wird. Anschließend erfolgt die Proklamation der neuen Majestät und ihrer Prinzessinen auf dem Podest unter den Eichen (vor den Schützensälen).

Preisgelder und Verpflichtungen

In Jahrzehnten gelebter Tradition sind für die Majestäten der Stadt Gifhorn eine Reihe von Verpflichtungen gewachsen, denen sie nachkommen müssen. Die von den beiden Schützenkorps gemeinsam bereitgestellten Preisgelder spiegeln die unterschiedliche Zahl und Größe dieser Verpflichtungen wieder und dienen dazu, die Aufwendungen dafür abzudecken. Im Einzelnen sind dies:

  • 3000 € für den Schützenkönig
  • 200 € für die Schützenkönigin
  • 100 € für den 1. Andermann
  • 100 € für die Freitagswiese

Schießordnung für das Damenkönigin-Schießen in der Stadt Gifhorn bis einschließlich 2023:

Rita PohlNachdem Rita Pohl als erster weiblicher Andermann in die Geschichte der Stadt Gifhorn einging, folgte eine Besprechung beider Schützenkorps mit dem Rat der Stadt. Hier beschloss man, dass dies eine Ausnahme bleiben sollte, zum Ausgleich sollte ab 1975 auch die stadtbeste Schützin ermittelt werden. Seit dieser Zeit gibt es das Königinnenschießen, durchgeführt jeweils im Rahmen des Lustigen Sonntags.

Als Schießordnung gilt die folgende Vereinbarung zwischen den beiden Korps:
Aufgrund einer Vereinbarung des USK und BSK Gifhorn mit dem Kulturausschuss der Stadt Gifhorn wurde beschlossen, ab 1975 eine Damenkönigin auszuschießen.

  1. Alljährlich wird die Gifhorner Damenkönigin nebst drei Prinzessinen ausgeschossen.
  2. Träger des Damenköniginschießens sind das USK und das BSK Gifhorn.
  3. Verantwortlich für den Ablauf des Damenköniginschießens und die Auswertung sind die Schießoffiziere der beiden Korps.
  4. Das Schießen wird am Sonnabend vor dem „Lustigen Sonntag“ auf dem Kleinkaliberstand beim Schützenheim (Celler Straße) in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt.
  5. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen Einwohner des Postleitzahlengebietes Gifhorn, sofern sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Startgeld beträgt z. Zt. 3,00 Euro.
  6. Geschossen wird mit dem Kleinkaliber-Standardgewehr stehend aufgelegt. Eigene KK-Gewehre und Munition sind zugelassen, soweit die Sportordnung eingehalten wird. Es dürfen nur bis zu drei Probeschüsse und bis zu drei Wertungsschüsse abgegeben werden. Dabei ist je Scheibe ein Schuss abzugeben, wobei Probe- und Wertungsschüsse unmittelbar nacheinander und auf dem selben Schießstand zu absolvieren sind. Die Nichteinhaltung der Regularien, wie etwa eine Überschreitung der Schusszahlen, die Schussabgabe für eine andere Person sowie der Beschuss fremder Scheiben, führt zwingend zur Disqualifikation der Verursacherin.
  7. Damenkönigin wird die Teilnehmerin, die den Wertungsschuss mit dem niedrigsten Einzelteiler abgegeben hat, sofern sie ihren Wohnsitz in Gifhorn (Gebietsstand vor dem 01.03.1974) hat, nicht der Sperrfrist (Punkt 8) unterliegt, nicht vorbestraft ist und bei der Proklamation anwesend ist. Sollten innerhalb der Konkurrenz bei den jeweils besten Schüssen der Teilnehmerinnen (nach Zehnteln gemessen) gleiche Einzelteiler vorliegen, so entscheidet der niedrigere Einzelteiler des zweitbesten Wertungsschusses über die bessere Platzierung der betreffenden Schützin. Es wird nach Auswertung der Scheiben bei ansonsten gleichbleibender Reihenfolge diejenige Schützin an die Spitze gesetzt, die alle Bedingungen erfüllt.
  8. Die Königinnenwürde kann nur alle fünf Jahre (Sperrfrist) von derselben Schützin errungen werden.
  9. Die Damenkönigin sowie die Prinzessinnen erhalten z. Zt. folgende Beträge:
    • Damenkönigin 100 Euro
    • 1. Prinzessin 25 Euro
    • 2. Prinzessin 15 Euro
    • 3. Prinzessin 10 Euro
  10. Die Proklamation erfolgt am „Lustigen Sonntag“ nach dem Ausmarsch auf dem Saal des Korps, welches die Damenkönigin stellt. Gehört die Damenkönigin keinem der Gifhorner Schützenkorps an, findet die Proklamation auf dem Saal des Korps statt, welches zuletzt die Damenkönigin gestellt hat. Die Proklamation wird durch den/die Gifhorner Bürgermeister/in durchgeführt.
  11. Verpflichtungen hat die Damenkönigin nicht. Sie sollte aber nach Möglichkeit an den Ausmärschen und am Schützenfest-Donnerstag und -Freitag am Korps-Essen teilnehmen.

Königinnen und Prinzessinnen seit 1975

Bis 2023 Damenkönigin, seit 2024 Schützenkönigin
JahrSchützenkönigin / DamenköniginVerein1. PrinzessinVerein2. PrinzessinVerein3. PrinzessinVerein
2024Maren NiebuhrBSKBeate HoffmannBSKUte FulgeBSKSandra KudelkaBSK
2023Mareike SchulzeUSKMandy EickUSKDiana RinkeBSKPia-Franziska SquarrBSK
2022Donnice GogolinBSKAntonia GesselUSKBrigitte MeyerBSKMareike SchulzeUSK
2021Schützenfest ausgefallen wegen Pandemie
2020Schützenfest ausgefallen wegen Pandemie
2019Monika KopatzkiBSKAngela MerzUSKBeate HoffmannBSKJutta GoergensBSK
2018Nina SiebertUSKChristin Kostrewa nGFUSKBrigitta AselmannBSKJuliane WerthmannBSK
2017Ilse-Marie DargersUSKCornelia GogolinBSKLeni StumpfBSKIlona GlindemannUSK
2016Erika Janas- DralleUSKRenate Oppermann (nGF)USKMaren Niebuhr (5 Jahre)BSKKatharina MeierUSK
2015Cornelia GogolinBSKKarin BabicUSKChristine WittnebenBSKErika Janas-DralleUSK
2014Maren NiebuhrBSKNina SiebertUSKMonika KopatzkiBSKErika Janas-DralleUSK
2013Diana RinkeBSKBrigitte MeyerBSKKerstin SchwankeBSKNicole PschakBSK
2012Cornelia SchlüscheBSKRenate OppermannUSKJasmin WittnebenBSKMandy BehnkeBSK
2011Mareike SchulzeUSKPia SquarrBSKElina EhlersUSKJennifer WilkeBSK
2010Cornelia GogolinBSKMonika LauschBSKElke NicklasBSKSieglinde EllingBSK
2009Jutta GoergensBSKKerstin SchwankeBSKElfi KehlBSKIlona KenscheBSK
2008Christel SquarrBSKUrsula KunzelmannUSKKarin WarneckeBSKRegina BehnkeBSK
2007Karin PschakBSKMichaela SchachelBSKGaby BollmohrBSKElizabeth KrügerBSK
2006Ilse-Marie DargersUSKLeni StumpfBSKKarin MöhleBSKAnja StrübingUSK
2005Maren NiebuhrBSKVerena GüntherUSKKay-Yvonne NicklasBSKGudrun WerthmannBSK
2004Elena BetzingUSKMonique SchellerUSKElfriede JungermannBSKRita Pohl-StoraceBSK
2003Elena BetzingUSKManuela MöhleBSKAnelin BrandesUSKErika Janas-DralleUSK
2002Helga PohlBSKHildegard NiebuhrBSKKay-Yvonne NicklasBSKJuliane WerthmannBSK
2001Magret SchubertUSKRita GreibkeBSKClaudia RathjenUSKAnelin BrandesUSK
2000Ina ThielBSKGudrun WerthmannBSKGerdi SonnbergerBSKUrsula KleinBSK
1999Silke ErhardtUSKGudrun WerthmannBSKMaren NiebuhrBSKBirgit FulgeBSK
1998Elisabeth KrügerBSKMargret SchubertUSKKarin WarneckeBSKRita GreibkeBSK
1997Monika KopatzkiBSKIngrid CampeBSKAstrid HerboldUSKIrmgard LenzUSK
1996Erika Janas-DralleUSKNicole KrügerBSKMagdalena PuppeUSKBarbara KochUSK
1995Heidi WaltherUSKSilke ErhardtUSKSieglinde EllingBSKElke NicklasBSK
1994Elke NicklasBSKRenate OppermannUSKMonika KopatzkiBSKLydia SiedentopfBSK
1993Susanne KlampfererUSKAndrea BökerUSKErika JanasUSKKarin WarneckeBSK
1992Heidi WaltherUSKVivien SquarrBSKBrigitte BurgdorfBSKNicole KrügerBSK
1991Brigitte LangeUSKSabine MatznerBSKHildegard NiebuhrBSKHilde WolterBSK
1990Hella ReinebeckBSKHelga PohlBSKWaltraut SammanBSKRosemarie SchwekendieckUSK
1989Inge LüddeUSKKathrin TiedtkeBSKHeidi WaltherUSKLydia SiedentopfBSK
1988Petra PiechowiakBSKRenate ScholleUSKErni GreiweUSKAnnelin BrandesUSK
1987Karin PschakBSKHelga PohlBSKCornelia SteinerBSKElisabeth KrügerBSK
1986Helga PohlBSKUte SchwärzelUSKGaby SchlüterBSKBrigitte GrubeBSK
1985Ilse HelmkeBSKHannelore BiehlUSKChristel SquarrBSKGerda WolterBSK
1984Gerda SonnbergerBSKIlse HelmkeBSKHelga PohlBSKElizabeth FleischerBSK
1983Erika HöwerUSKJutta KernBSKHeidi KaufmannUSKKarin SchmolkeBSK
1982Lydia SiedentopfBSKChristel SquarrBSKErni GreiweUSKGabi SchlüterUSK
1981Elsbeth FrickeBSKHelga SauerbreiBSKSieglinde EllingBSKJutta KernBSK
1980Sieglinde EllingBSKUte SchwärzelUSKJutta KernBSKKarin KohlsUSK
1979Gertraude MarcusBSKRenate ScholleUSKEdith CampeBSKWilma WinklerBSK
1978Gisela SchraderUSKIlse HelmkeBSKUrsel DelventhalBSKEdith CampeBSK
1977Ilse HelmkeBSKAnneliese TremmelUSKHilde WolterBSKRenate MüllerUSK
1976Helga PohlBSKHannelore BiehlUSKGerda HoffmanBSKInge KruseUSK
1975Hannelore BiehlUSKRenate MüllerUSKRita PohlBSKn.v.n.v.

In Anlehnung an „Eintracht und Bürgersinn“, Günther Weinhold