Königin der Stadt Gifhorn ♕

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♕    Schützenordnung der Stadt Gifhorn
♚   König der Stadt Gifhorn
♔   Jungschützenkönig

Königin der Stadt Gifhorn 2024Maren NiebuhrBSK55′
1. PrinzessinBeate HoffmannBSK175′
2. PrinzessinUte FulgeBSK282′
3. PrinzessinSandra KudelkaBSK300′

Bedingungen Teilnahme am Schießwettbewerb (ab 2024):

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Unbescholtenheit
  • Teilnehmerinnen, die nicht den Schützenkorps (BSK oder USK) angehören, müssen vor dem Abmarsch zu den Sälen sich spätestens am Marktplatz beim Adjutanten des Bürgerschützenkorps mit Namen und Adresse anmelden, um am Schießen teilnehmen zu können. Sie marschieren in der Bürgerrotte hinter dem BSK zu den Sälen.
  • Bei der Meldung zum Wettbewerb auf dem Schießstand muss zusätzlich zum Namen auch die Telefonnummer angeben werden, um im Falle des Gewinns erreichbar zu sein.
  • Sollte beim Schießen ein Ergebnis erzielt werden, das Aussicht auf Gewinn einer der Würden verspricht, muss sich die Teilnehmerin während der Auswertung in der Nähe der Stadthalle aufhalten, um in angemessener Zeit auf der Theaterbühne erscheinen zu können.
  • Die Würde der Stadtkönigin sowie der Prinzessinnen ist mehr als nur der Gewinn eines Schießwettbewerbs, die Gewinnerinnen zählen in ihrem Königsjahr auch zu den Repräsentantinnen der Stadt Gifhorn und der beiden Schützenkorps. Mit der Teilnahme am Wettbewerb muss daher die Bereitschaft einhergehen, im Falle des Gewinns die Verpflichtungen der Majestäten der Stadt Gifhorn nach besten Möglichkeiten wahrzunehmen.

Bedingungen zum Erringen des Titels “Königin der Stadt Gifhorn” (ab 2024):

  • Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz in der Stadt Gifhorn
  • Wählbar zum Rat
  • Bei Kommunalwahl ausschließlich den Rat der Stadt Gifhorn wählen dürfen (keinen Ortsrat)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre nicht Königin der Stadt Gifhorn gewesen (Sperrfrist)

Werden die Bedingungen hinsichtlich Alter und Wohnsitz nicht erfüllt oder gilt die Sperrfrist, kann die Teilnehmerin ungeachtet der besseren Schießleistung höchstens den Titel “1. Prinzessin” erreichen.

Eine Königin wird ermittelt

Trägerin des Gifhorner Schützenfest ist die Stadt Gifhorn. Innerhalb der Feierlichkeiten richten die beiden Gifhorner Schützenkorps, das Bürgerschützenkorps Gifhorn e. V. und das Uniformierte Schützenkorps von 1823 e. V., die Schießwettbewerbe am Donnerstag und Freitag aus. Ab dem Jahr 2024 gelten für das Schießen um die Würde der Königin die gleichen Bedingungen und die gleiche Vorgehensweise wie für das Schießen um den König:

Für die Scheibe der Königin hat jeder Schützin drei Schuss, geschossen wird Kleinkaliber, stehend aufgelegt, 50 Meter-Distanz. Auch die Damen können am Brauch des Rübertrommelns, teilnehmen. Wer einen guten Schuss abgibt, wird vom Trommler der Waterloo-Kapelle in den Bürgerschützensaal getrommelt, wo eine Runde spendiert werden “darf”.

Jede Zehn kommt in eine verschlossene Urne. Die Auswertung der Scheiben erfolgt im Anschluss an den Schiesswettbewerb während einer Sitzung auf der Bühne des Theatersaals in der Stadthalle Gifhorn. Die Sitzung wird geleitet vom Vorsitzenden des Schützenkorps, das im jeweiligen Jahr die Gesamtleitung des Schießwettbewerbs innehat. Teilnahmeberechtigt für die Sitzung sind:

  • Die Kommandos der beiden ausrichtenden Schützenkorps
  • Der Bürgermeister der Stadt Gifhorn
  • Die Mitglieder des Rates der Stadt Gifhorn
  • Bedienstete der Stadt Gifhorn zur Feststellung und Prüfung der Personalien und Teilnahmeberechtigung der Gewinnerinnen
  • Mitglieder der Schießgruppenleitungen der beiden Vereine

Die Scheiben werden von den Schießgruppenleitungen der beiden Vereine nach Teiler ausgewertet. Bei Teilergleichheit entscheidet die bessere Ringzahl aus den drei Wertungsschüssen. Ist die beste zehn ermittelt, wird überprüft ob die Schützin die Bedingungen erfüllt. Erst dann steht endgütig fest, wer den ersten Platz erreicht hat und Königin der Stadt Gifhorn wird. Die Glückliche wird in die Ratssitzung gerufen, bekommt dort vom Bürgermeister die Kette umgelegt und den Königinnenorden angeheftet, den einzigen Orden, der in Gifhorn auf der rechten Seite der Uniform getragen wird. Anschließend erfolgt die Proklamation der neuen Majestät und ihrer Prinzessinen auf dem Podest unter den Eichen (vor den Schützensälen).

Preisgelder und Verpflichtungen

In Jahrzehnten gelebter Tradition sind für die Majestäten der Stadt Gifhorn eine Reihe von Verpflichtungen gewachsen, denen sie nachkommen müssen. Die von den beiden Schützenkorps gemeinsam bereitgestellten Preisgelder spiegeln die unterschiedliche Zahl und Größe dieser Verpflichtungen wieder und dienen dazu, die Aufwendungen dafür abzudecken. Im Einzelnen sind dies:

  • 3000 € für den Schützenkönig
  • 200 € für die Schützenkönigin
  • 100 € für den 1. Andermann
  • 100 € für die Freitagswiese

Schießordnung für das Damenkönigin-Schießen in der Stadt Gifhorn bis einschließlich 2023:

Rita PohlNachdem Rita Pohl als erster weiblicher Andermann in die Geschichte der Stadt Gifhorn einging, folgte eine Besprechung beider Schützenkorps mit dem Rat der Stadt. Hier beschloss man, dass dies eine Ausnahme bleiben sollte, zum Ausgleich sollte ab 1975 auch die stadtbeste Schützin ermittelt werden. Seit dieser Zeit gibt es das Königinnenschießen, durchgeführt jeweils im Rahmen des Lustigen Sonntags.

Als Schießordnung gilt die folgende Vereinbarung zwischen den beiden Korps:
Aufgrund einer Vereinbarung des USK und BSK Gifhorn mit dem Kulturausschuss der Stadt Gifhorn wurde beschlossen, ab 1975 eine Damenkönigin auszuschießen.

  1. Alljährlich wird die Gifhorner Damenkönigin nebst drei Prinzessinen ausgeschossen.
  2. Träger des Damenköniginschießens sind das USK und das BSK Gifhorn.
  3. Verantwortlich für den Ablauf des Damenköniginschießens und die Auswertung sind die Schießoffiziere der beiden Korps.
  4. Das Schießen wird am Sonnabend vor dem “Lustigen Sonntag” auf dem Kleinkaliberstand beim Schützenheim (Celler Straße) in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt.
  5. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen Einwohner des Postleitzahlengebietes Gifhorn, sofern sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Startgeld beträgt z. Zt. 3,00 Euro.
  6. Geschossen wird mit dem Kleinkaliber-Standardgewehr stehend aufgelegt. Eigene KK-Gewehre und Munition sind zugelassen, soweit die Sportordnung eingehalten wird. Es dürfen nur bis zu drei Probeschüsse und bis zu drei Wertungsschüsse abgegeben werden. Dabei ist je Scheibe ein Schuss abzugeben, wobei Probe- und Wertungsschüsse unmittelbar nacheinander und auf dem selben Schießstand zu absolvieren sind. Die Nichteinhaltung der Regularien, wie etwa eine Überschreitung der Schusszahlen, die Schussabgabe für eine andere Person sowie der Beschuss fremder Scheiben, führt zwingend zur Disqualifikation der Verursacherin.
  7. Damenkönigin wird die Teilnehmerin, die den Wertungsschuss mit dem niedrigsten Einzelteiler abgegeben hat, sofern sie ihren Wohnsitz in Gifhorn (Gebietsstand vor dem 01.03.1974) hat, nicht der Sperrfrist (Punkt 8) unterliegt, nicht vorbestraft ist und bei der Proklamation anwesend ist. Sollten innerhalb der Konkurrenz bei den jeweils besten Schüssen der Teilnehmerinnen (nach Zehnteln gemessen) gleiche Einzelteiler vorliegen, so entscheidet der niedrigere Einzelteiler des zweitbesten Wertungsschusses über die bessere Platzierung der betreffenden Schützin. Es wird nach Auswertung der Scheiben bei ansonsten gleichbleibender Reihenfolge diejenige Schützin an die Spitze gesetzt, die alle Bedingungen erfüllt.
  8. Die Königinnenwürde kann nur alle fünf Jahre (Sperrfrist) von derselben Schützin errungen werden.
  9. Die Damenkönigin sowie die Prinzessinnen erhalten z. Zt. folgende Beträge:
    • Damenkönigin 100 Euro
    • 1. Prinzessin 25 Euro
    • 2. Prinzessin 15 Euro
    • 3. Prinzessin 10 Euro
  10. Die Proklamation erfolgt am “Lustigen Sonntag” nach dem Ausmarsch auf dem Saal des Korps, welches die Damenkönigin stellt. Gehört die Damenkönigin keinem der Gifhorner Schützenkorps an, findet die Proklamation auf dem Saal des Korps statt, welches zuletzt die Damenkönigin gestellt hat. Die Proklamation wird durch den/die Gifhorner Bürgermeister/in durchgeführt.
  11. Verpflichtungen hat die Damenkönigin nicht. Sie sollte aber nach Möglichkeit an den Ausmärschen und am Schützenfest-Donnerstag und -Freitag am Korps-Essen teilnehmen.

Königinnen der Stadt Gifhorn seit 1975 (bis 2023 “Damenkönigin”)

48.2024Maren Niebuhr
47.2023Mareike Schulze
46. 2022 Donnice Gogolin

2020 und 2021 ist das Schützenfest ausgefallen (SARS-CoV-2-Pandemie)

45.2019Monika Kopatzki
44. 2018Nina Siebert
43.2017Ilse-Marie Dargers
42.2016Erika Janas-Dralle
41.2015Cornelia Gogolin
40.2014Maren Niebuhr
39.2013Diana Rinke
38.2012Cornelia Schlüsche
37.2011Mareike Schulze
36.2010Cornelia Gogolin
35.2009Jutta Goergens
34.2008Christel Squarr
33.2007Karin Pschak
32.2006Ilse-Marie Dargers
31.2005Maren Niebuhr
30.2004Elena Betzing
29.2003Elena Betzing
28.2002Helga Pohl
27.2001Margret Schubert
26.2000Ina Thiel
25.1999Silke Erhardt
24.1998Elisabeth Krüger
23.1997Monika Kopatzki
22.1996Erika Janas-Dralle
21.1995Heidi Walther
20.1994Elke Nicklas
19.1993Susanne Klampferer
18.1992Heidi Walther
17.1991Brigitte Lange
16.1990Hella Reinebeck
15.1989Inge Lüdde
14.1988Petra Piechowiak
13.1987Karin Pschak
12.1986Helga Pohl
11.1985Ilse Helmke
10.1984Gerdi Sonnenberger
9.1983Erika Höwer
8.1982Lydia Siedentopf
7.1981Elsbeth Fricke
6.1980Sieglinde Elling
5.1979Gertraude Marcus
4.1978Gisela Schrader
3.1977Ilse Helmke
2.1976Helga Pohl
1.1975Hannelore Biehl
Liste Damenköniginnen

In Anlehnung an “Eintracht und Bürgersinn”, Günther Weinhold